Sicherheit und Haftung

Erlebnisse – nicht Adrenalinkick
Wir sind um die höchstmögliche Sicherheit bestrebt und versuchen die Risiken durch hochwertiges Equipment, Vorabklärung durch Fragebogen sowie Hinweise zu den Anforderungen und klare Anweisungen auf auf ein Minimun zu reduzieren. Dies kann auch bedeuten, dass Touren wechselnden Wetterbedingungen angepasst werden müssen, oder dass nur in dafür vorgesehenen Passagen galoppiert werden darf. In diesem Sinne suchen wir zwar Erlebnisse, nicht aber Risiken. Unsere Pferde sind sehr ruhig und trittsicher, dennoch sind wir uns bewusst, dass beim Reiten im Gelände ein Restrisiko nicht ausgeschlossen werden kann.

Selbstverantwortung
Da wir überzeugt sind, dass Selbstverantwortung das beste Sicherheitsdispositiv ist, setzen wir darauf, die Teilnehmer an den zwei Einführungstagen vor jeder Tour mit den Pferden vertraut zu machen und umfassend über alle Besonderheiten des Reitens im Gelände aufzuklären. Wir empfehlen unseren Teilnehmern zudem das Tragen von Reithelmen (die wir zur Verfügung stellen). Für Kinder (bis 14 Jahre) besteht Helmpflicht.

Absicherung
Sowohl unser Pferdeführer als auch wir verfügen über eine Betriebshaftpflichtversicherung. Wir möchten an dieser Stelle jedoch darauf hinweisen, dass unsere Versicherungen nur für diejenigen Schäden haften, die durch unser Verschulden entstanden sind. Angesichts der Tatsache, dass beim Reiten grundsätzlich von einem erhöhtem Risiko auszugehen ist – und somit Unfälle auch ohne Verschulden – geschehen können, erfolgt die Teilnahme an unseren Veranstaltungen auf eigene Verantwortung. Deshalb verlangen wir von unseren Teilnehmern, dass sie eine dem gewählten Angebot entsprechende Unfallversicherung abschliessen.

Für Arbeitsnehmer lohnt es sich diesbezüglich, beim Unfallversicherer des Arbeitsgebers nachzufragen, ob die Aktivität des konkreten Angebots gedeckt ist. Grundsätzlich sollte dies der Fall sein, da Reiten und Reiturlaube (soweit ohne Wettkampfcharakter) nicht zu den Trend-Sportarten gehören, die gemäss Bundesgericht ein Wagnis darstellen und bei denen mit Leistungskürzungen zu rechnen ist.

Auch kann bei der eigenen Krankenkasse abgeklärt werden, ob ein Zusatz zu einer schon bestehenden Unfallversicherung nötig ist. Je nach Bedarf kann auch der Versicherungsschutz für Rückführungskosten zur Behandlung in der Schweiz ins Auge gefasst werden.

Ein weitere Besonderheit bei Reitveranstaltungen betrifft die Haftung der Teilnehmer für allfällige Schäden, die sie beim Reiten mit ihrem (zur Verfügung gestelltem) Pferd verursachen. Bei der eigenen Haftpflichtversicherung kann hierfür ein Zusatz für das Reiten fremder Pferde eingeschlossen werden.

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