Reisehinweise

Anreise
Die Anreise nach Rincón de Lobos führt vom jeweiligen europäischen Abflugsort via Buenos Aires zur Zieldestination San Carlos de Bariloche.

Folgende Fluggesellschaften fliegen Buenos Aires an: Aerolineas Argentinas, Iberia, Lufthansa, Swiss, British Airway, Tam, Varig, Alitalia. Je nach Fluggesellschaft findet auf dem Weg nach Buenos Aires ein Zwischenstopp im "Heimflughafen" der Fluggesellschaft statt (z.B. bei Iberia in Madrid, bei British Airway in London). Die Flüge nach Buenos Aires dauern (inkl. Zwischenhalt) zwischen 18 und 28 Stunden. Wegen diesen grossen Differenzen lohnt es sich, schon frühzeitig verschiedene Optionen zu vergleichen.

Von Buenos Aires führt ein Anschlussflug mit einer der innländischen Fluggesellschaften Aerolineas Argentinas, Austral, oder Lan bis San Carlos de Bariloche.

Hinweis: Die meisten Anschlussflüge starten vom Aeroparque Jorge Newberry, dem Flughafen von Buenos Aires für Innlandflüge. Neuerdings scheint Aerolineas Argentinas auch direkt vom Flughafen Ezeiza die Destination Bariloche anzufliegen. Diese  Möglichkeit ist empfehlenswert, da der internationale Flughafen Ezeiza über 90 km vom Innlandflughafen (und Buenos Aires) entfernt ist.

Im Falle, dass ein Transfer zum Inlandflughafen Jorge Newberry nötig sein sollte, wird dieser bei Anschlussflügen normalerweise kostenlos durch die Transportfirma Jose Manuél Tienda, deren Verkaufstand direkt beim Ausgang nach dem Zoll zu finden ist, durchgeführt. Wende Dich an Deine Fluggesellschaft, um dies im Vorfeld abzuklären.

Einreisebestimmungen

• Aufenthaltsgenehmigung: Deutsche, Österreicher, Schweizer und Türken
  benötigen für einen Aufenthalt von max. 90 Tagen kein Touristenvisum. Der
  Aufenthalt kann um 3 Monate auf maximal 6 Monate verlängert werden,
  darauf besteht jedoch kein Anspruch. Ist ein längerer Aufenthalt oder eine
  Erwerbstätigkeit geplant, sollte man sich für die Visumbestimmungen an die
  konsularische Vertretung wenden. Innerhalb von Argentinien ist für eine
  Beantragung einer längeren Aufenthaltsgenehmigung das Innenministerium
  (Ministerio del Interior, Abteilung Migraciones) zuständig.

• Ausreichende Geldmittel: Alle Ausländer müssen während des Aufenthalts
  über ausreichende Geldmittel verfügen.

• Dokumente bei der Einreise: Reisepass (muss bei der Einreise noch
  mindestens 3 Monate gültig sein). Rück-/Weiterreiseticket. Ausreichende
  Geldmittel.

• Einreise mit Kindern:
  Deutsche: Deutscher Kinderausweis, maschinenlesbarer Kinderreisepass oder
  eigener Reisepass.
  Österreicher: Eigener Reisepass
  Schweizer: Eigener Reisepass.
 
  Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre
  Eltern.

Wichtig: Sorgeberechtigte, die allein mit minderjährigen* Kindern reisen, müssen eine entsprechende Genehmigung des zweiten Sorgeberechtigten mit sich führen. Für diejenigen, die z. B. alleiniges Sorgerecht haben bzw. verwitwet sind, muss ebenfalls eine Bescheinigung mitgeführt werden. Minderjährige, die allein ein- oder ausreisen, müssen eine entsprechende Genehmigung ihrer Sorgeberechtigten mit sich führen. Für alle Fälle sind massgebende Dokumente (z.B. Familienbüchlein etc. mit der Apostille von Hayes zu beglaubigen und allenfalls ins Spanische zu übersetzen, damit es bei den Einreiseformalitäten keine Probleme gibt.

Es ist in jedem Fall empfehlenswert, sich vor Abreise bei der Botschaft über die aktuellen Bestimmungen zu informieren, da nur diese verbindliche Auskunft erteilt.

*Die Volljährigkeit ist in Argentinien mit 18 Jahren erreicht.


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