Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich der AGB
Die AGB gelten für sämtliche Angebote von Vagamundo, wie sie auf deren Website www.vagamundo.com sowie in den entsprechenden Download-Dateien oder weiterem Informationsmaterial von Vagamundo publiziert werden.

Im Falle abweichender oder widersprechender Angaben gehen die auf der Website www.vagamundo.com sowie in den entsprechenden Download-Dateien sowie in weiterem Informationsmaterial von Vagamundo publizierten Bedingungen den AGB vor.

2. Vertragsabschluss
Mit dem Eingang der Reservationsgebühr, gemäss Beschreibung auf der Website im Menüpunkt Buchung, erfolgt die Buchung und kommt ein Vertrag zustande.

Die Person, welche die Buchung für weitere Teilnehmer vornimmt (Familien-/Gruppenanmeldung), hat für deren Vertragspflichten – insbesondere für die Bezahlung des Reisepreises – wie für seine eigenen Verpflichtungen einzustehen. Die Teilnahmebedingung sowie die AGB gelten für alle Reiseteilnehmer/innen.

In den Fällen von Individualarrangements kommt ein Vertrag durch die Zahlung der Reservationsgebühr zustande, wie es individuell zwischen dem Kunden und Vagamundo vereinbart wird.

Bei den Angeboten in Buenos Aires handelt Vagamundo als Vermittler. Es gelten die Bestimmungen bzw. Angebotsinhalte, welche nach einer Anfrage mittels Vagamundo dem Kunden unterbreitet werden. Mit der Annahmeerklärung, sei es schriftlich, telefonisch oder durch eMail, kommtein Vertrag zwischen der bezeichneten Partnerin von Vagamundo und dem Kunden zustande.

Auch bei allen Dienstleistungen Dritter während der Veranstaltung von Vagamundo – Transportanbieter, Kulturveranstaltungen oder Nationalpärke – handelt Vagamundo nur als Vermittler. Es gelten für den Kunden die Bedingungen der jeweiligen Drittanbieter.

Bei Verlängerung des Aufenthalts (z.B. Option 7 Tage Bungalow) handelt Vagamundo als Vermittler, d.h.es gelten die Nutzungsbedingungen der Eigentümer der genutzen Unterkunft. Vagamundo übernimmt jedoch Verantwortung für die Bereitstellung der vereinbarten oder gleichwertigen Unterkunft und steht als Ansprechpartner bereit. Zudem haftet Vagamundo für die Bezahlung der Unterkunft.

3. Vertragsinhalt
Die jeweiligen Vertragsinhalte bestimmen sich nach der entsprechenden Angebotsbeschreibung auf der Website und in den Detailbeschreibungen, die im PDF-Format bereitgestellt werden. Es ist Sache des Kunden die Detailbeschreibung (soweit in der Angebotsbeschreibung auf sie verwiesen wird) herunterzuladen oder falls dies aus technischenGründen nicht möglich ist, Vagamundo darauf hinzuweisen.

Ergänzend zu den Angebotsbeschreibungen gelten für verschiedene Themenbereiche folgende Bedingungen:

4. Ankunft und Abreise
Vagamundo organisiert weder Hin- noch Rückreise zum Veranstaltungsort. Ist es nicht anders vereinbart, so beginnen und enden die Leistungen von Vagamundo am Flughafen von San Carlos de Bariloche – Argentinien, wo die Kunden von einem Mitarbeiter von Vagamundo abgeholt bzw. hingeführt werden (= Treffpunkt).

Auf Wunsch kann als Treffpunkt auch der Busterminal oder das Stadtzentrum von San Carlos de Bariloche oder die Stadt El Bolsón vereinbart werden.

Achtung: für die Saison Dezember 2011 bis April 2012 wird wegen des Vulkanausbruchs des Puyehue (Chile) und wegen Umbauarbeiten am Flughafen Bariloche (geplant Oktober bis Ende Dezember) als Treffpunkt interim der Flughafen von Esquél (Provinz Chubut) bestimmt. Beachte hierzu unsere Hinweise auf der Website unter News bzw. Reisehinweise.

 

Bei einem verlängerten Aufenthalt vermittelt (organisiert) und bezahlt Vagamundo auf Wunsch dem Kunden nach seiner Aufenthaltsverlängerung die Rückfahrt mit Bus zum obenbezeichneten Treffpunkt. Ansonsten enden die Leistungen von Vagamundo am letzten Tag des Arrangements (siehe dazu Ziffer 2).

Der Kunde ist dafür verantwortlich, am Tag des Veranstaltungsbeginns (in der Regel ein Sonntag) oder zum individuell vereinbartem Termin am oben bezeichneten oder vereinbarten Treffpunkt zu erscheinen und Vagamundo per eMail seine genauen Ankunftsdaten (Fluggesellschaft, Flugnummer und Ankunftszeit) mindestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn bekannt zu geben.

Für die genauen Einreisebestimmungen nach Argentinien verweisen wir auf die Informationen auf unserer Website im Menü Reisehinweise sowie auf die Reisehinweise des Departaments für auswärtige Angelegenheiten der Schweizerischen Eidgenossenschaft auf deren Website.

Wir empfehlen für einen reibungslosen Ablauf, die Flüge bei unserer Schweizer Partnerin die Flüge bei unserer Schweizer Partnerin Piroska Iczes, Insider Travel, Im Hagenbrünneli 8,CH-8046 Zürich, info@insidertravel.ch,+41 (0) 44 340 24 40, zu buchen.

5. Preise und Leistungsumfang
Massgeblich sind die Preise, welche in derentsprechenden Angebotsbeschreibung publiziert oder dem Kunden als individuelle Offerte unterbreitet werden. Nebst diesen Preisen fallen keine weiteren Kosten wie etwa Mehrwertsteuer an.

Grundsätzlich sind im Leistungsumfang während der Veranstaltung alle Transporte, Eintrittsgebühren zu Veranstaltungen und Sehenswürdigkeiten, Verpflegung und Unterkunft gemäss Angebotsbeschreibung enthalten. Der Kunde trägt keine weiteren Kosten, ausser für seine persönlichen Einkäufe oder Dienstleistungen (Hygieneprodukte, Souvenirs, Kommunikation). Hiervon ausgenommen sind Individualarrangements, Verlängerung des Aufenthalts, und die vermittelten Angebote in Buenos Aires.

6. Rücktrittsbedingungen
Eine Annulierung bzw. Änderung muss grundsätzlich schriftlich bzw. per eMail erfolgen. Bei einem Rücktritt von der Reise nach Buchung erheben wir pro Teilnehmer folgende Gebühren in Prozenten des Arrangementpreises:

59 – 30 Tage vor Arrangement:   30 %
29 – 15 Tage vor Arrangement:   70 %
Danach:                                   100 %

Diese Gebühren werden mit der schon eingezahlten Reservationsgebühr verrechnet, der Restbetrag wird zurück erstattet. Bei einer späteren Teilnahme innert max. 2 Jahren werden diese Gebühren gutgeschrieben. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittversicherung.

7. Haftung
Als Reiseveranstalter mit langjähriger Erfahrung im Bereich von Pferdetrekking- und Outdoor-Veranstaltungen verpflichten wir uns, zu einer fachmännischen Organisation und Durchführung der von uns beschriebenen Angebote, zu einer sorgfältigen Auswahl aller beteiligten Drittanbieter oder unserer Partner und zum Einsatz nur bestens ausgebildeter Pferde sowie Verwendung hochwertiger Ausrüstung, die den Anforderungen im Expeditionsbereich standhält.

Sollte uns die Erbringung einer Leistung aus Gründen, die nicht der Kunde selbst verursacht hat, unmöglich sein, so verpflichten wir uns zur Erbringung einer gleichwertigen Ersatzleistung oder einer Entschädigung für zusätzlich entstandene Kosten.

Wir können jedoch keine Haftung übernehmen für Folgeschäden oder für Programmänderungen infolge Versäumnisse Dritter (z.B. Verspätungen von Dritt-Transportunternehmen), behördlichen Anordnungen oder höherer Gewalt (z.B. widrige Wetterbedingungen, die einer geplanten Route entgegenstehen, Hochwasser, Katastrophen, Krieg, etc.).

Für unmittelbare Schäden wegen Unfällen während einer Veranstaltung übernimmt Vagamundo nur die Haftung bei Verschulden eines seiner Mitarbeiter.

Die angebotenen Exkursionen zu Pferd und zu Fusswerden mit grösster Sorgfalt geplant und durchgeführt und die Teilnehmer werden an Eingewöhnungstagen ausgiebig aufgeklärt und instruiert. Vagamundo weist jedoch unmissverständlich daraufhin, dass die Durchführung von Pferdetrekking und Wanderungen z.T. in Gebirgsregionen ein erhöhtes Grundrisiko nicht vorhersehbarer Gefahren beinhaltet. Mit seiner Teilnahme akzeptiert der Kunde diesen Umstand und verpflichtet sich, vor seiner Teilnahme eine entsprechende (Reise)unfallversicherung (am besten mit Rückreisekostenversicherung) abzuschliessen.

In diesem Zusammenhang machen wir darauf aufmerksam, dass die Teilnehmer ihrerseits für Schäden haften, die sie beim Reiten verursachen. Hierfür besteht die Möglichkeit bei der eigenen Haftpflichtversicherung einen Zusatz für das Reiten fremder Pferde einzuschliessen.

Wird es einem Teilnehmer aus Gründen, die Vagamundo verschuldet hat, unzumutbar, seinen Aufenthalt fortzusetzen, so kann er an den Sitz von Vagamundo in Zürich, Schweiz ein Schadenersatzbegehren stellen, wenn er von der Reiseleitung vor Ort (der Veranstaltung) eine entsprechende Bestätigung über seine Reklamation mit Angabe der Gründe eingeholt hat. Das Schadenersatzbegehren ist bis spätestens vier Wochen nach vereinbarter Beendigung des Arrangements zu stellen.

Die Haftung für Sachschäden ist auf das Zweifache des Reisepreises beschränkt.

Vagamundo besitzt eine Betriebshaftversicherung bei der Mobiliar-Versicherung – Schweiz und gewährleistet die Sicherstellung eingezahlter Kundengelder, wie dies durch das Pauschalreisegesetz (Art. 18 Abs. 2) vorgeschrieben ist.

8. Programmänderung oder Annullierung eines Angebots
Die Mindestteilnehmerzahl für die Durchführungeines Angebots sind drei Personen. Wird diese Zahl nicht erreicht, so ist Vagamundo berechtigt dieVeranstaltung bis spätestens 30 Tage vor deren Beginn zu annullieren.

Wir werden uns jedoch bemühen ein gleichwertiges Ersatzprogramm zu offerieren. Ist dies nicht möglich oder wird es vom Kunden abgelehnt, werden die bereits geleisteten Zahlungen natürlich zurückerstattet.

Müssen Teile des vereinbarten Programms aus Gründen, die sich unserer Einwirkung entziehen, abgeändert werden, so hat der Kunde bei einem allfälligen Minderwert Anspruch auf entsprechende Rückerstattung der Differenz. Vagamundo verpflichtet sich, Kunden unverzüglich über Programmänderungen zu informieren.

Ist der Kunde aus Gründen, die nicht von Vagamundo zu verantworten sind (z.B. Krankheit), zu einem Abbruch seines Aufenthaltes gezwungen, ist Vagamundo grundsätzlich zu keiner Rückerstattung verpflichtet. Wir empfehlen dazu den Abschluss einer Rückreisekostenversicherung, die bei Abbruch einer Reise wegen Krankheit, Unfall oder Tode eines Angehörigen, für entstandene Kosten aufkommt.

Vagamundo behält sich vor, Teilnehmer wegen Missachtung von Anweisung der Reiseleitung, gefährdendem Verhalten oder Falschangabe über körperliche oder geistige Verfassung bzw. reiterischen Fähigkeiten von der weiteren Teilnahme ohne Rückerstattung des Reisegeldes auszuschliessen.

9. Datenschutz
Personendaten von Kunden werden vertraulich behandelt und nur zum Zweck der Organisation ihrer Teilnahme an einem Angebot von Vagamundo verwendet. Auf ausdrückliche Aufforderung des Kunden werden seine Angaben danach gelöscht. Ansonsten erlauben wir uns, sie für die Zustellung von Informationsmaterial über die aktuellen Angebote von Vagamundo zu speichern. Die Weitergabe an Dritte ist dabei ausgeschlossen.

Fotos, die von Kunden während Ihres Aufenthaltes gemacht werden, verwendet Vagamundo allenfalls als Dokumentationsmaterial (auf seiner Website oder in sonstigen Informationsmaterial), soweit die Person für Dritte nicht individualisierbar ist. Handeltes sich um eine Fotografie auf welcher eine Person klar identifiziert werden kann, wird diese von Vagamundo um Erlaubnis gefragt. Bleibt eine Anfrage nicht beantwortet, so gilt dies bis zum Widerruf als Einwilligung in die Verwendung des Bildmaterials.

10. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Für das Vertragsverhältnis zwischen Vagamundound seinen Kunden ist ausschliesslich dasSchweizerische Recht anwendbar. Der Gerichtsstand für Klagen gegen Vagamundo GmbH liegt am Ort ihres Sitzes, d.h. in Zürich.

>> AGB als pdf-datei






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